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OFD Frankfurt/M. - S 2354 A - 35 - St 211

Bewirtungskosten als Werbungskosten;

Anwendung des (BStBl 2007 II S. 317) bei einem Vorsteherwechsel o.ä.

Bezug:

Nach übereinstimmender Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder können Bewirtungskosten aus Anlass der Übergabe der Dienstgeschäfte eines Behördenleiters (z.B. Finanzamtsvorsteher oder vergleichbarer leitender Bediensteter anderer Behörden) als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn die Kriterien des o.a. BFH-Urteils berücksichtigt sind.

1. Wesentliche Entscheidungsgründe des BFH

Nach diesem Urteil, mit dem der BFH die in EFG 2004 S. 90 veröffentlichte Vorentscheidung des aufgehoben und zur anderweitigen Beratung und Entscheidung zurückverwiesen hat, kommt ein Werbungskostenabzug in Betracht, wenn es sich um ein „Fest des Arbeitgebers” handelt. Diese Frage ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. Es ist dazu von wesentlicher Bedeutung, wer als Gastgeber auftritt, wer die Gästeliste bestimmt, ob es sich bei den Gästen um Kollegen, Geschäftsfreunde oder Mitarbeiter (des Steuerpflichtigen oder des Arbeitgebers), um Angehörige des öffentlichen Lebens, der Presse, um Verbandsvertreter oder um private Bekannte oder Angehörige des Steuerpflichtigen handelt. Ferner ist zu berücksichtigen, in wessen Räumlichkeiten bzw. an welchem Ort die Vera...

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