Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Frankfurt/M. - S 2241 A - 67 - St 210

Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Einkünfte von Venture Capital und Private Equity Fonds

1. Einkünfte der Gesellschaft

Mit hat die Verwaltung zur Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom Gewerbebetrieb bei Venture Capital und Private Equity Fonds Stellung genommen.

Venture Capital Fonds und Private Equity Fonds investieren i. d. R. in Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Beteiligungen an den Portfoliogesellschaften. Nach Erreichen des durch die Finanzierung beabsichtigten Ziels, nämlich der Wertsteigerung der Beteiligungen, werden die Anteile an den Gesellschaften veräußert.

Soweit die Tätigkeit dieser Fonds nach dem o. g. BMF-Schreiben als private Vermögensverwaltung anzusehen ist, erzielen die Fonds auf der Ebene der Gesellschaft Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Dividenden, Gewinnausschüttungen), ggf. ausnahmsweise nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG (stille Beteiligung) oder § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (Zinserträge aus vorübergehenden Festgeldanlagen, Darlehen an Portfoliogesellschaften).

Die Veräußerung der Beteiligungen ist auf Ebene der Gesellschaft außerhalb der Frist nach § 23 EStG nicht steuerbar.

2. Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte

Auf Ebene der Gesellschaft sind die erzielten Einkünfte aus Kapitalvermögen nach Maßgabe des Überschusses der Einnahmen üb...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank