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BGH Urteil v. - I ZR 164/04

Gesetze: UWG § 3; UWG § 4 Nr. 10

Leitsatz

Für die Annahme einer unlauteren gezielten Mitbewerberbehinderung reicht es nicht aus, dass sich auch die bloß versehentliche Verletzung einer vertraglichen Pflicht, die darauf gerichtet ist, dem Wettbewerber Kunden zuzuführen, auf den Absatz des Mitbewerbers nachteilig auswirken kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
CAAAC-59127

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