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FG München Urteil v. - 6 K 733/06

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4 a.F.

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei mehreren Wohnungen

Leitsatz

Bei einem verheirateten Arbeitnehmer liegt der Lebensmittelpunkt grundsätzlich dort, wo seine Familie wohnt. Halten sich nicht alle Familienmitglieder am selben Wohnort auf, ist darauf abzustellen, wo sich der überwiegende Teil der Familie aufhält.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAC-59507

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