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BAG Urteil v. - 5 AZR 848/06

Gesetze: ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233; ZPO § 244; ZPO § 249; BRAO § 16; BRAO § 155

Leitsatz

Das Verschulden eines Rechtsanwalts, dessen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mit sofortiger Wirkung widerrufen worden ist, kann der von ihm vertretenen Partei nicht gem. § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2007 S. 2380 Nr. 43
NJW 2007 S. 3226 Nr. 44
ZIP 2007 S. 2008 Nr. 42
HAAAC-59711

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