Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - I ZR 109/04

Gesetze: BGB § 254 Abs. 2 Db

Leitsatz

Eine Haftung des Transporteurs, die über die vertraglich vereinbarte Wertgrenze hinausgeht, ab der er Güter nicht mehr befördern will, ist bei einem Mitverschulden des Versenders wegen eines unterlassenen Hinweises auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens in der Regel zu verneinen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2008 S. 347 Nr. 5
HAAAC-59737

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank