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BGH Urteil v. - I ZR 50/05

Gesetze: WA 1955 Art. 30 Abs. 1

Leitsatz

Dem frachtbriefmäßigen Empfänger des Transportgutes können bei Verlust oder Beschädigung des Gutes auch gegen den Unterfrachtführer, der nicht aufeinanderfolgender Frachtführer i.S. von Art. 30 Abs. 1 WA 1955 ist, eigene Schadensersatzansprüche zustehen (Aufgabe von BGHZ 116, 15 [zu Art. 34 CMR]).

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2008 S. 289 Nr. 5
RIW 2007 S. 871 Nr. 11
YAAAC-59740

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