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BFH Urteil v. - VI R 11/05

Gesetze: EStG § 3 Nr. 9, EStG § 3 Nr. 10

Übergangsgeld eines Wahlbeamten nicht nach § 3 Nr. 10 EStG steuerbefreit

Leitsatz

Das einem nicht wieder gewählten Bürgermeister gem. § 47 BeamtVG gewährte Übergangsgeld war nicht nach § 3 Nr. 10 EStG steuerfrei. Da die Tätigkeit als Wahlbeamter wirtschaftlich betrachtet eine befristete Beschäftigung darstellt, greift § 3 Nr. 10 EStG ebenso wie bei anderen befristeten Beschäftigungsverhältnissen nicht schon wegen Ablaufs der Beschäftigungsfrist ein.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 2110 Nr. 11
BFH/NV 2007 S. 2110 Nr. 11
HFR 2008 S. 23 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2008 S. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 52/2007 S. 4715
CAAAC-59782

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