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BFH Urteil v. - IX R 13/06

Gesetze: EigZulG § 9 Abs. 2

Baumaßnahmen an einer bestehenden Wohnung als Neuherstellung einer Wohnung i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG

Leitsatz

Eine Wohnung i. S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG ist nicht nur dann hergestellt, wenn eine neue, bisher nicht vorhandene Wohnung geschaffen wird. Auch Baumaßnahmen an einer bestehenden Wohnung können zur Neuherstellung einer Wohnung i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG führen, wenn diese dadurch als bautechnisch neu zu beurteilen ist. Von einer Neuherstellung der Wohnung kann aus Vereinfachungsgründen auch ausgegangen werden, wenn der angefallene Bauaufwand zuzüglich des Werts der Eigenleistung nach überschlägiger Berechnung den Wert der Altbausubstanz (Verkehrswert) übersteigt. Bei diesem Vergleich müssen jedoch typische Erhaltungsaufwendungen außer Betracht bleiben.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 2079 Nr. 11
BFH/NV 2007 S. 2079 Nr. 11
EStB 2007 S. 405 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2008 S. 6
StBW 2007 S. 3 Nr. 22
AAAAC-59787

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