Baumaßnahmen an einer bestehenden Wohnung als Neuherstellung einer Wohnung i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG
Leitsatz
Eine Wohnung i. S. von
§ 2 Abs. 1
Satz 1 EigZulG ist nicht nur dann hergestellt, wenn
eine neue, bisher nicht vorhandene Wohnung geschaffen wird. Auch
Baumaßnahmen an einer bestehenden Wohnung können zur Neuherstellung
einer Wohnung i. S. des
§ 2 Abs. 1
Satz 1 EigZulG führen, wenn diese dadurch als
bautechnisch neu zu beurteilen ist. Von einer Neuherstellung der Wohnung kann
aus Vereinfachungsgründen auch ausgegangen werden, wenn der angefallene
Bauaufwand zuzüglich des Werts der Eigenleistung nach
überschlägiger Berechnung den Wert der Altbausubstanz (Verkehrswert)
übersteigt. Bei diesem Vergleich müssen jedoch typische
Erhaltungsaufwendungen außer Betracht bleiben.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 2079 Nr. 11 BFH/NV 2007 S. 2079 Nr. 11 EStB 2007 S. 405 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2008 S. 6 StBW 2007 S. 3 Nr. 22 AAAAC-59787