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FG Köln Urteil v. - 11 K 6657/98

Gesetze: AO § 237, AO § 124 Abs 2, AO § 268

Aussetzung der Vollziehung

AdV bei Aufteilung der Steuerschuld

Leitsatz

Mit Aufteilung de Steuerschulden geht eine gewährte Aussetzung der Vollziehung ins Leere, wenn auf den Steuerpflichtigen keine vollstreckbaren Rückstände entfallen.

Der Jahressteuerbescheid nimmt die Anforderung bereits fällig gewordener, nicht entrichteter Vorauszahlungen in seinen Regelungsgehalt auf.

Die festsetzende Wirkung von Vorauszahlungen entfällt in diesem Fall für die Zukunft.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
HAAAC-59912

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