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BFH Urteil v. - I R 49/06

Gesetze: GewStG § 29 Abs. 1, GewStG § 33

Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags nach den gezahlten Arbeitslöhnen und Verkauf von Betriebsstätten

Leitsatz

Der Regelzerlegungsmaßstab des § 29 GewStG ist auch dann anzuwenden, wenn der Gewerbeertrag insbesondere infolge der Auflösung der stillen Reserven im Zuge der Veräußerung des wesentlichen Teils des Geschäftsbetriebs erzielt wird und die Veräußerung am 2. Januar des Erhebungszeitraums erfolgt. Für die Anwendung des Regelmaßstabs ist unerheblich, wann oder wie lange die Betriebsstätte im Erhebungszeitraum bestanden hat. § 33 GewStG kann nicht die Funktion zugewiesen werden, die Folgen des ertragsteuerrechtlichen Realisationsprinzips und der Abschnittsbesteuerung bei der Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrags auszugleichen .

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 2346 Nr. 12
EStB 2007 S. 449 Nr. 12
GmbH-StB 2007 S. 335 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2008 S. 13
CAAAC-60053

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