Wettbewerbsverzerrung einer Krankenkasse zu einer Privatversicherung; Körperschaft des öffentlichen Rechts kann einen unternehmerischen Bereich haben.
Leitsatz
Die zu den Wettbewerbsregeln der
Art. 81 bis 86 EG ergangene
Rechtsprechung des EuGH kann für die Auslegung von Art. 4 Abs. 5
Unterabs. 2 der
6. EG-RL im Hinblick auf das
Tatbestandsmerkmal der "Wettbewerbsverzerrung" herangezogen
werden. Eine Wettbewerbsverzerrung einer öffentlich-rechtlichen
Krankenkasse zu einer Privatversicherung ergibt sich nicht daraus, dass zu den
Versicherungsberechtigten auch sog. freiwillig Versicherte gehören, die
der Versicherung bei Erfüllung der Voraussetzung des
§ 9 Abs. 1
SGB V gem. Abs. 2 der Vorschrift beitreten
können.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 2365 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2008 S. 15 UR 2007 S. 936 Nr. 24 AAAAC-60071