Gewährung eines Kindergeldanspruchs bei einer die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit beinhaltenden Aufenthaltserlaubnis
Leitsatz
Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt, haben einen Anspruch auf Kindergeld.
Als „Erwerbstätigkeit” gilt sowohl die selbstständige als auch die nichtselbstständige Tätigkeit.
Es ist nicht erforderlich, dass der Ausländer auch tatsächlich erwerbstätig war oder Lohnersatzleistungen bezogen hat.
Zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt ist der Ausländer auch dann, wenn ihm die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
untersagt ist.