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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 82/03 EFG 2007 S. 1863 Nr. 23

Gesetze: EStG § 6a Abs. 4 S. 1

Nachholverbot bei versehentlich zu geringer Passivierung von Pensionsrückstellungen

Leitsatz

Das Nachholverbot des § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG gilt aufgrund der gesetzlich angeordneten Beschränkung der Zuschreibungen auf die Teilwertdifferenz auch in Fällen eines irrtümlich rechtsfehlerhaften Ansatzes der Pensionsrückstellung.

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