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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 211/05

Gesetze: EStG § 6a Abs. 1; KStG § 8

Berechnung der Überversorgung und Abgrenzung zur vGA bei Pensionszusagen

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen der Bildung einer steuerwirksamen Rückstellung für Pensionsverpflichtungen.

  2. Eine Überversorgung wird typisierend angenommen, wenn die Versorgungsanwartschaft zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75 v. H. der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge übersteigt.

  3. Bemessungsgrundlage dafür, ob der Geschäftsführer infolge der ihm zugesagten Anwartschaft überversorgt ist, ist immer nur der tatsächliche Aktivlohn. Hat ein Geschäftsführer auf Gehaltsbestandteile verzichtet, stellen diese keinen Aktivlohn dar.

  4. Die Zuführung zu einer Pensionsrückstellung kann eine vGA sein.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStZ 2008 S. 90 Nr. 4
StuB-Bilanzreport Nr. 9/2008 S. 358
EAAAC-60356

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