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Grunderwerbsteuer;
Steuerfreiheit von nach § 1 Abs. 2a sowie Abs. 3 GrEStG steuerbaren Rechtsvorgängen bei schenkweiser Übertragung der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft
Tz. 10 des gleich lautenden Ländererlasses vom (BStBl 2003 I, S. 271) in der durch geänderten Fassung;
Der (BStBl 2007 II, S. 409) entschieden, dass nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbare Gesellschafterwechsel bei schenkweiser Übertragung der Anteile an einer grundbesitzenden Personengesellschaft gemäß § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG grunderwerbsteuerfrei sind. Der Anwendbarkeit des § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG steht danach nicht entgegen, dass § 1 Abs. 2a GrEStG den Grundstücksübergang fingiert, während der Schenkungsteuer die freigebige Zuwendung der Gesellschaftsanteile an die Erwerber unterliegt. Denn Zweck des § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG ist, die doppelte Belastung eines Lebensvorgangs – trotz unterschiedlicher rechtstechnischer Anknüpfungspunkte – mit Grunderwerbsteuer einerseits und Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer andererseits zu vermeiden.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder führt diese Rechtsprechung zu folgenden Erlassänderungen:
Der zur Ergänzung der Tz. 10 des gleich lautenden Ländererlasses zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG in der Fassung der Bekanntmachung des StEntlG 1999/2000/2002 und StÄndG 2001 vom (BStBl 2003 I, S. 271) ergangene Erlass vom – 3 – S 4501/6 – wird ersatzlos aufgehoben.
Im Erlass vom – 3 – S 4505/18 – zur Anwendung der §§ 3 und 6 GrEStG in Fällen des § 1 Abs. 3 GrEStG werden die Ausfü...