Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grundsteuer; Fehlende Rechtsträgeridentität für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 GrStG
Bezug:
Keine GrSt – Befreiung nach § 4 Nr. 6 GrStG
Die OFD übersendet in der Anlage den mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Demnach sind die Voraussetzungen für die Grundsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 GrStG auch dann nicht gegeben, wenn das Krankenhaus von einer KG betrieben wird, an der ausschließlich der Grundstückseigentümer als Kommanditist und Gesellschafter der Komplementär-GmbH beteiligt ist.
Das im Erlass genannte Schreiben betraf die Vorgängerinstanz (FG Nürnberg).
Anlage
unter Bezugnahme auf das Schreiben vom anbei den als Urteil wirkenden , mit der Bitte um Kenntnisnahme.