Steuerliche Behandlung eines PKW als betriebliches Fahrzeug
Leitsatz
Der volle Vorsteuerabzug aus den Betriebskosten eines Pkw - mit einer Besteuerung der privaten Nutzung - ist nur dann möglich,
wenn das Fahrzeug zulässigerweise dem Unternehmen zugeordnet ist, d.h. zu mehr als 10 % unternehmerisch genutzt wird. Maßgebend
ist bei einem Fahrzeug das Verhältnis der Kilometer unternehmerischer Fahrten zu den Jahreskilometern des Fahrzeugs. Wenn
danach die 10 %ige Mindestnutzung für unternehmerische Zwecke nicht erreicht wird, kann das Fahrzeug nicht dem Unternehmen
zugeordnet werden.