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BSG Urteil v. - B 1 KR 1/07 R

Gesetze: SGB V § 61; SGB V § 62 Abs 2

Leitsatz

Bei der Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen gemäß § 62 SGB V sind weder Vermögensumschichtungen noch fiktive Einnahmen zu berücksichtigen, sondern lediglich die tatsächlich erzielten Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Fundstelle(n):
GAAAC-61404

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