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BFH Urteil v. - XI R 37/05

Gesetze: AO § 181 Abs. 5 S. 2

Keine Nachholung eines unterlassenen Hinweises nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO

Leitsatz

Ergeht eine gesonderte Feststellung nach Ablauf der für sie geltenden Feststellungsfrist aufgrund der Regelung in § 181 Abs. 5 AO, muss in dem Feststellungsbescheid gem. § 181 Abs. 5 Satz 2 AO auf die eingeschränkte Wirkung eines solchen Feststellungsbescheids besonders hingewiesen werden. Der Hinweis hat nicht bloße Begründungsfunktion, sondern Regelungscharakter, weil mit ihm der zeitliche Geltungsbereich der getroffenen Feststellungen abweichend von § 182 Abs. 1 AO bestimmt und damit rechtsgestaltend auf das Steuerrechtsverhältnis eingewirkt wird. Fehlt dieser Hinweis, ist der Feststellungsbescheid rechtswidrig und auf Anfechtung hin aufzuheben. Die Ergänzung des Regelungsinhalts eines Feststellungsbescheids um den Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO bedarf einer eigenständigen Änderungsbefugnis.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 2227 Nr. 12
HFR 2008 S. 106 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2008 S. 6
DAAAC-61496

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