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BFH Beschluss v. - II B 5/07

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3; GrEStG § 2; GrEStG § 8 Abs. 2; BewG § 148; ; BewG § 138

Grunderwerbsteuer bei Verschmelzungsvorgang im Konzern

Leitsatz

Bei Verschmelzungsvorgängen im Konzern ist § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG anwendbar. Die Beteiligungsverhältnisse an den am Umwandlungsvorgang beteiligten Kapitalgesellschaften spielen hierbei keine Rolle. Auf einen bloßen Formwechsel ist die Vorschrift nicht anwendbar. Die gesonderte Feststellung des bei einem Umwandlungsvorgang als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer anzusetzenden Grundbesitzwerts ist für den Grunderwerbsteuerbescheid als Folgebescheid bindend, wenn sie nicht nichtig ist. Das gilt auch bei Feststellung des Grundbesitzwerts für erbbaurechtsbelastete Grundstücke.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 2351 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2008 S. 13
UVR 2007 S. 363 Nr. 12
UVR 2008 S. 5 Nr. 1
YAAAC-61505

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