Grunderwerbsteuer bei Verschmelzungsvorgang im Konzern
Leitsatz
Bei Verschmelzungsvorgängen
im Konzern ist
§ 1 Abs. 1
Nr. 3 Satz 1 GrEStG anwendbar. Die
Beteiligungsverhältnisse an den am Umwandlungsvorgang beteiligten
Kapitalgesellschaften spielen hierbei keine Rolle. Auf einen bloßen
Formwechsel ist die Vorschrift nicht anwendbar. Die gesonderte Feststellung des
bei einem Umwandlungsvorgang als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
anzusetzenden Grundbesitzwerts ist für den Grunderwerbsteuerbescheid als
Folgebescheid bindend, wenn sie nicht nichtig ist. Das gilt auch bei
Feststellung des Grundbesitzwerts für erbbaurechtsbelastete
Grundstücke.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 2351 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2008 S. 13 UVR 2007 S. 363 Nr. 12 UVR 2008 S. 5 Nr. 1 YAAAC-61505