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BFH Beschluss v. - V S 18/07 (PKH)

Gesetze: FGO § 142; ZPO § 116 Abs. 1 Nr. 2

Prozesskostenhilfe für eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts nur; wenn die Unterlassung der Rechtsverfolgung allgemeinen Interessen zuwider laufen würde

Fundstelle(n):
RAAAC-61516

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