Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VIII R 34/06

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 20 Abs. 2a; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; GmbHG § 45; AO § 39 Abs. 2

Verdeckte Gewinnausschüttungen durch Geldentnahme eines Geschäftsführers einer Familien-GmbH; der nicht selbst Gesellschafter; aber Familienangehöriger eines Gesellschafters ist

Leitsatz

Verschafft sich ein Geschäftsführer, der nicht zugleich Gesellschafter ist, unter Verletzung seiner Geschäftsführerpflichten eigenmächtig Geldbeträge aus dem Vermögen der GmbH, liegt keine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn der Geschäftsführer zwar einem Gesellschafter nahesteht, diesem die eigenmächtigen Maßnahmen des Geschäftsführers aber nicht bekannt sind und auch nicht in seinem Interesse erfolgen. Dies gilt auch, wenn die eigenmächtigen Maßnahmen des Geschäftsführers durch unzureichende oder fehlende Kontrolle seitens der Gesellschafterversammlung erleichtert oder ermöglicht worden sind. Die Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine nahestehende Person ist unabhängig davon als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilen, ob auch der Gesellschafter selbst ein vermögenswertes Interesse an dieser Zuwendung hat. Dies gilt jedoch uneingeschränkt nur für den Fall, dass andere Ursachen für die Zuwendung als das Nahestehen des Empfängers zu einem Gesellschafter auszuschließen sind.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 2291 Nr. 12
EStB 2007 S. 447 Nr. 12
HFR 2008 S. 65 Nr. 1
KÖSDI 2008 S. 15856 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2008 S. 10
LAAAC-61531

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank