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BFH Beschluss v. - IX S 11/07

Gesetze: FGO § 62a; FGO § 69 Abs. 3

Vertretungszwang gilt auch für Anträge auf Aussetzung der Vollziehung vor dem BFH als Hauptsachegericht

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 2333 Nr. 12
KÖSDI 2008 S. 15928 Nr. 3
TAAAC-61537

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