Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes bei der Betreuung abgeschlossener Lebensversicherungsverträge
Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 028/2007
Der (XI R 63/03, BFH/NV 2005, 109) entschieden, dass ein Versicherungsvertreter für die Verpflichtung gegenüber dem Versicherungsunternehmen, die bereits abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge zu betreuen, eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden hat, wenn er eine einmalige Provision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrages erhält. Die Finanzverwaltung wendet dieses Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht an, .
Das FG Schleswig-Holstein sah nun in einem Aussetzungverfahren ernstliche Zweifel an der Nichtberücksichtigung einer solchen Rückstellung und ließ mit Beschluss vom , 2 V 233/06, die Aussetzung der Vollziehung zu. Mittlerweile sind auch beim hiesigen FG Münster Verfahren in gleicher Angelegenheit anhängig. Noch nicht abgeschlossene Einspruchsverfahren können daher mit Zustimmung des Einspruchsführers gemäß § 363 Abs. 2 Satz 1 AO ruhen. Einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann grundsätzlich entsprochen werden. Bei der Gewährung der Aussetzung der Vollziehung bittet die OFD zu beachten, dass diese nur auf der Basis einer Rückstellung e...