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BFH Beschluss v. - VII B 127/07

Gesetze: FGO § 96 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, AO § 122, AO § 124

Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn keine Frist zur Stellungnahme zu einer nach Klageerhebung ergangenen Einspruchsentscheidung eingeräumt worden ist; Heilung von Bekanntgabemängeln

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 2244 Nr. 12
OAAAC-62178

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