Kein schuldhaftes Handeln des GmbH-Geschäftsführers bei Kontosperrung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter
Leitsatz
Der vorläufige
Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt ist berechtigt, die Genehmigung von
Belastungsbuchungen im Einzugsermächtigungsverfahren durch den Schuldner
zu verhindern. Veranlasst ein solcher Insolvenzverwalter die Sperrung von
Konten einer insolventen GmbH, handelt deren Geschäftsführer nicht
schuldhaft i. S. des
§ 69 AO,
wenn er den zu erwartenden Maßnahmen des Insolvenzgerichts bzw. des
Insolvenzverwalters nicht vorausschauend entgegengewirkt hat und einer etwaigen
Verfügungsbeschränkung nicht zuvorgekommen ist
.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 2225 Nr. 12 DStRE 2008 S. 44 Nr. 1 HFR 2008 S. 105 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2008 S. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 51/2007 S. 4591 PAAAC-62182