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BFH Beschluss v. - II B 90/06

Gesetze: AO § 125 Abs. 1, AO § 162, FGO § 115 Abs. 2

Gradueller Unterschied zwischen einem besonders schwerwiegenden Fehler i.S. des § 125 Abs. 1 AO und einem groben Schätzungsfehler; Sicherung der einheitlichen Rechtsprechung bezüglich der Nichtigkeit wegen grober Schätzungsfehler

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 13 Nr. 1
IAAAC-62517

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