Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Umsatzsteuer aus in Zeiten der Krise getätigten Umsätzen
Leitsatz
Der Geschäftsführer
einer GmbH ist auch in Zeiten der Krise steuerrechtlich nicht verpflichtet, von
Geschäften Abstand zu nehmen, weil diese Umsatzsteuer auslösen, die
voraussichtlich nicht beglichen werden kann. Eine Verletzung der
Mittelvorsorgepflicht kann ihm nur angelastet werden, wenn er zu einem
Zeitpunkt, in dem er weiß, dass der GmbH keine Zahlungsmittel mehr zu
Verfügung stehen und auch zukünftig nicht mehr zufließen
werden, ein Umsatzsteuer auslösendes Verkaufsgeschäft
durchführt, ohne dafür Sorge zu tragen, dass die GmbH über das
durch dieses Geschäft erzielte Entgelt verfügen kann, um damit die
durch das Geschäft entstehende Umsatzsteuer zu begleichen
.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 16 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2008 S. 4 XAAAC-62525