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BFH Beschluss v. - IX B 79/07

Gesetze: AO § 355 Abs. 1, AO § 357

Feststellungslast für Rechtzeitigkeit des Einspruchs trägt der Einspruchsführer

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 22 Nr. 1
SAAAC-62531

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