Bei in Eigenregie oder durch
Beauftragung eines Dritten ausschließlich an wechselnde Feriengäste
vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen
Ferienwohnungen ist ohne weitere Prüfung von der
Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen auszugehen. Die
Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen muss dagegen schon dann überprüft werden, wenn er sich eine Zeit der
Selbstnutzung vorbehalten hat. Dies gilt unabhängig davon, ob er von
seinem Eigennutzungsrecht tatsächlich Gebrauch macht
.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 34 Nr. 1 DStRE 2008 S. 76 Nr. 2 EStB 2007 S. 448 Nr. 12 KÖSDI 2008 S. 15924 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2008 S. 10 MAAAC-62533