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BFH Urteil v. - IX R 48/06

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

Leitsatz

Bei in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen ist ohne weitere Prüfung von der Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen auszugehen. Die Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen muss dagegen schon dann überprüft werden, wenn er sich eine Zeit der Selbstnutzung vorbehalten hat. Dies gilt unabhängig davon, ob er von seinem Eigennutzungsrecht tatsächlich Gebrauch macht .

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 34 Nr. 1
DStRE 2008 S. 76 Nr. 2
EStB 2007 S. 448 Nr. 12
KÖSDI 2008 S. 15924 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2008 S. 10
MAAAC-62533

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