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FG Münster Urteil v. - 1 K 1731/06 F EFG 2007 S. 1874 Nr. 23

Gesetze: EStG § 15a

Ermittlung der Einkünfte

Verluste

Leitsatz

§ 15a EStG ist analog auf die Fälle anwendbar, in denen außerhalb des Kapitalkontenvergleichs der geleistete Einlagebetrag, soweit er nicht verbraucht wurde, als Korrekturposten festzuhalten ist und damit Verlustanteile des Kommanditisten in den folgenden Jahren auch dann ausgleichsfähig sein können, wenn durch Verluste ein negatives Kapitalkonto entsteht.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1874 Nr. 23
KAAAC-62833

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