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Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Umsätzen mit Geldspielgeräten
Vereinbarkeit des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG mit Art. 13 Teil B Buchst. f 6. EG-RL (Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL)
Mit hat der BFH die durch das gewährte Aussetzung der Vollziehung bestätigt, da die für eine Aussetzung der Vollziehung notwendigen ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Umsatzsteuerbescheides, in dem die Umsätze aus Geldspielgeräten der Umsatzsteuer unterworfen wurden, vorlägen. Der BFH-Beschluss wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht.
Im Hinblick auf die Vielzahl der anhängigen Anträge und Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung hat das FinMin NRW gegen eine Anwendung des BFH-Beschlusses bereits vor der Veröffentlichung im Bundessteuerblatt keine Bedenken. Diese Auffassung ist bundesweit abgestimmt.