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Oberfinanzdirektion Karlsruhe - S 2365/10 - St 145

Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2008

Rechtliche Grundlagen

Für die Bearbeitung der Lohnsteuer-Ermäßigungsanträge 2008 sind die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes – EStG 2002 – i.d.F. vom (BStBl 2002 I S. 1209), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen vom (BGBl. 2007 I S. 914) zu beachten.

Neue LStR 2008

Außerdem gelten die Lohnsteuer-Richtlinien 2008 – LStR 2008 –, insbesondere die R 39.1 bis R 39a.3 LStR und die Hinweise im Amtlichen Lohnsteuer-Handbuch 2008 (LStH 2008). Der Bundesrat muss den Lohnsteuer-Richtlinien 2008 noch zustimmen (vgl. auch die nachfolgenden Erläuterungen unter Nr. 4).

Für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2008 wird insbesondere auf folgende Neuregelungen hingewiesen:

1 Spenden und Mitgliedbeiträge (§ 10b EStG)

Neue Höchstbeträge bei Spenden

Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i.S. der §§ 52 bis 54 AO können ab 2007 insgesamt bis zu

  • 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (bisher 5 % bzw. 10 %) oder

  • alternativ bis zu 4 Promille (bisher 2 Promille) der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter

als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10b Abs. 1 EStG i.d.F. des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements; das Gesetz muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden).

Zeitlich unbegrenzter Vortrag

Di...

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