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Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2008
Rechtliche Grundlagen
Für die Bearbeitung der Lohnsteuer-Ermäßigungsanträge 2008 sind die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes – EStG 2002 – i.d.F. vom (BStBl 2002 I S. 1209), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen vom (BGBl. 2007 I S. 914) zu beachten.
Neue LStR 2008
Außerdem gelten die Lohnsteuer-Richtlinien 2008 – LStR 2008 –, insbesondere die R 39.1 bis R 39a.3 LStR und die Hinweise im Amtlichen Lohnsteuer-Handbuch 2008 (LStH 2008). Der Bundesrat muss den Lohnsteuer-Richtlinien 2008 noch zustimmen (vgl. auch die nachfolgenden Erläuterungen unter Nr. 4).
Für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2008 wird insbesondere auf folgende Neuregelungen hingewiesen:
1 Spenden und Mitgliedbeiträge (§ 10b EStG)
Neue Höchstbeträge bei Spenden
Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i.S. der §§ 52 bis 54 AO können ab 2007 insgesamt bis zu
20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (bisher 5 % bzw. 10 %) oder
alternativ bis zu 4 Promille (bisher 2 Promille) der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter
als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10b Abs. 1 EStG i.d.F. des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements; das Gesetz muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden).
Zeitlich unbegrenzter Vortrag
Di...