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Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften für ertragsteuerliche Zwecke
Für die Verwirklichung des § 17 Abs. 1 EStG ist eine entgeltliche Übertragung der Gesellschaftsanteile erforderlich. Bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen spricht eine nur in Ausnahmefällen zu widerlegende Vermutung dafür, dass ein (teilweise) unentgeltliches Geschäft vorliegt ( BStBl 1995 II S. 693 m.w.N.). Um diese Vermutung zu widerlegen, muss der vereinbarte Kaufpreis den tatsächlichen Unternehmenswert widerspiegeln.
Eine Ermittlung des Unternehmenswertes nach dem Stuttgarter Verfahren scheidet für Zwecke der Einkommensteuer aus, wenn sie zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt ( BFH/NV S. 1777). Da die Werte in aller Regel zu niedrig sind ( BFH/NV 2003 S. 11), wird das Stuttgarter Verfahren derzeit nur noch für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer angewandt. Doch selbst für diesen Bereich hat das BStBl 2007 II S. 192 unter B. II. 3 der Entscheidungsgründe) die Verfassungswidrigkeit festgestellt „Durch den vom Gesetzgeber angeordneten Steuerbilanzansatz werden für die zu schätzenden Anteile an Kapitalgesellschaften Steuerwerte erzielt, die im Durchschnitt deutlich unter dem gemeinen Wert liegen...