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BGH Urteil v. - VII ZR 25/06

Gesetze: BGB § 134; HOAI § 4 Abs. 3

Leitsatz

Eine schriftliche Honorarvereinbarung, die die Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) überschreitet, ist nicht insgesamt nichtig. Sie ist insoweit aufrechtzuerhalten, als die nach der HOAI zulässige Höchstvergütung nicht überschritten wird (in Anschluss an , BauR 1990, 239 = ZfBR 1990, 72).

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2008 S. 55 Nr. 1
IAAAC-62997

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