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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 18 K 3984/02 AO

Gesetze: AO § 5, AO § 152, AO § 233a

Verspätungszuschlag trotz Einführung der Vollverzinsung gemäß § 233a AO verfassungsmäßig

Leitsatz

  1. An der Verfassungsmäßigkeit des Verspätungszuschlags ändert die Einführung der Vollverzinsung gemäß § 233a AO nichts.

  2. Allenfalls ist darauf zu achten, dass ein bereits durch § 233a AO abgeschöpfter Zinsvorteil bei der Bemessung der Höhe eines Verspätungszuschlags nicht nochmals berücksichtigt wird.

Fundstelle(n):
EAAAC-63606

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