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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 8 K 2/07 EFG 2008 S. 148 Nr. 2

Gesetze: FGO § 138

Kostenverteilung bei übereinstimmender Erledigungserklärung

Leitsatz

Bei ungewissem Ausgang des Rechtsstreits sind die Kosten des Verfahrens den Beteiligten i. d. R. zu gleichen Teilen aufzuerlegen.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 148 Nr. 2
ZAAAC-63638

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