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BAG Urteil v. - 3 AZR 373/06

Gesetze: GG Art. 20 Abs. 3; ZPO § 160 Abs. 3 Nr. 6; ZPO § 160 Abs. 3 Nr. 7; ZPO § 165; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; BetrAVG § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 in der bis zum geltenden Fassung; BetrAVG § 7 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2; BetrAVG § 31; EGInsO Art. 91

Leitsatz

Mit der Abschaffung des bis zum im Betriebsrentengesetz vorgesehenen Sicherungsfalls der Einstellung von Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage ist auch die arbeitsrechtliche Möglichkeit entfallen, eine Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage zu widerrufen. Grundsätze des Vertrauensschutzes stehen nicht entgegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2007 S. 2849 Nr. 51
WM 2008 S. 467 Nr. 10
ZIP 2007 S. 2326 Nr. 49
PAAAC-63731

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