Änderung des Folgebescheids nach fehlerhafter Auswertung eines Grundlagenbescheids
Leitsatz
Werden Sonderbetriebsausgaben bei
der Einkünfteermittlung im Rahmen der Gewinnfeststellung abgezogen, nehmen
sie an der Bindungswirkung der Einkünftefeststellung der Höhe nach in
der Weise teil, dass eine nochmalige Berücksichtigung im Folgebescheid mit
dem Grundlagenbescheid unvereinbar ist. Die Anpassungspflicht nach
§ 175
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO wird durch
unterlassene, unrichtige oder unvollständige Auswertung der
Grundlagenentscheidung im Folgebescheid nicht beseitigt oder
"verbraucht". Vielmehr geht sie in diesen Fällen in eine
Pflicht zur Richtigstellung durch nachträglichen Erlass eines
geänderten Folgebescheids über. Die Berichtigungspflicht bleibt
solange bestehen, wie der Grundlagenbescheid in dem Folgebescheid nicht
zutreffend berücksichtigt worden ist, Festsetzungs- oder
Feststellungsverjährung noch nicht eingetreten und der Steueranspruch noch
nicht verwirkt ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 12 Nr. 1 KÖSDI 2008 S. 15924 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2008 S. 5 DAAAC-63910