Gesetze: Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 28c Teil A
Buchst. a Unterabs. 1
Versagung der Umsatzsteuerbefreiung bei verspätet erbrachtem
Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung
Leitsatz
1) Art. 28c Teil A Buchst. a
Unterabs. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom zur
Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die
Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige
Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 91/680/EWG des Rates vom 16.
Dezember 1991 geänderten Fassung ist in dem Sinn auszulegen, dass er der
Finanzverwaltung eines Mitgliedstaats verwehrt, die Befreiung einer
tatsächlich ausgeführten innergemeinschaftlichen Lieferung von der
Mehrwertsteuer allein mit der Begründung zu versagen, der Nachweis einer
solchen Lieferung sei nicht rechtzeitig erbracht worden.
2) Bei der Prüfung des Rechts auf Befreiung einer solchen
Lieferung von der Mehrwertsteuer muss das vorlegende Gericht die Tatsache, dass
der Steuerpflichtige zunächst bewusst das Vorliegen einer
innergemeinschaftlichen Lieferung verschleiert hat, nur dann
berücksichtigen, wenn eine Gefährdung des Steueraufkommens besteht
und diese vom Steuerpflichtigen nicht vollständig beseitigt worden
ist.