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BFH Beschluss v. - IV B 135/06

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2

Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung, zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

Fundstelle(n):
OAAAC-64336

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