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BFH Urteil v. - IV R 22/06

Gesetze: GewStG § 2; GewStG § 7; UmwStG § 14; UmwStG § 18; UmwStG § 27

Veräußerung eines Teilanteils an einer Personengesellschaft, die durch Formwechsel einer Kapitalgesellschaft entstanden ist, ist gewerbesteuerbar

Leitsatz

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils war auch vor Einführung des § 16 Abs. 1 Satz 2 EStG Teil des Gewerbeertrags. Bindende Angebote zur Veräußerung bzw. zum Erwerb eines Teilanteils an einer Personengesellschaft führen ebenso wenig wie bei Abschluss des rechtswirksamen Übertragungsvertrags zu einem Veräußerungsvorgang im Zeitpunkt der entsprechenden Erklärungen, wenn die Vertragsschließenden die Gesellschafterrechte aus dem bindend angebotenen Teilanteil erst zu einem späteren Zeitpunkt übergehen lassen wollten. Auch der Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft erfüllt den Begriff des Vermögensübergangs i. S. von § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 i. d. F. des JStG 1997.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 109 Nr. 1
GmbH-StB 2008 S. 3 Nr. 1
GmbHR 2008 S. 109 Nr. 2
HFR 2008 S. 171 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2008 S. 12
PAAAC-64340

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