Veräußerung eines Teilanteils an einer Personengesellschaft, die durch Formwechsel einer Kapitalgesellschaft entstanden ist, ist gewerbesteuerbar
Leitsatz
Der Gewinn aus der
Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils war auch vor
Einführung des
§ 16 Abs. 1
Satz 2 EStG Teil des Gewerbeertrags. Bindende
Angebote zur Veräußerung bzw. zum Erwerb eines Teilanteils an einer
Personengesellschaft führen ebenso wenig wie bei Abschluss des
rechtswirksamen Übertragungsvertrags zu einem
Veräußerungsvorgang im Zeitpunkt der entsprechenden
Erklärungen, wenn die Vertragsschließenden die Gesellschafterrechte
aus dem bindend angebotenen Teilanteil erst zu einem späteren Zeitpunkt
übergehen lassen wollten. Auch der Formwechsel einer Kapitalgesellschaft
in eine Personengesellschaft erfüllt den Begriff des
Vermögensübergangs i. S. von
§ 18 Abs. 4
UmwStG 1995 i. d. F. des
JStG 1997.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 109 Nr. 1 GmbH-StB 2008 S. 3 Nr. 1 GmbHR 2008 S. 109 Nr. 2 HFR 2008 S. 171 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2008 S. 12 PAAAC-64340