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BFH Urteil v. - VI R 7/04

Gesetze: AO § 350; AO § 358; AO § 367; AO § 177

Vorliegen einer Beschwer stellt eine Zulässigkeitsvoraussetzung für den Einspruch dar

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 9 Nr. 1
HFR 2008 S. 323 Nr. 4
TAAAC-64343

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