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BFH Beschluss v. - VII B 20/07

Gesetze: AO § 35; AO § 69; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

GmbH-Gesellschafter als Verfügungsberechtigter i.S.v. § 35 AO; die Frage ob ein Kommanditist als faktischer Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH angesehen werden kann, ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 10 Nr. 1
NAAAC-64345

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