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FG München Urteil v. - 14 K 4206/04

Gesetze: AO § 191 Abs. 1, AO § 75

Haftung des Betriebsübernehmers

Leitsatz

Der Erwerber haftet bei der Übertragung eines lebenden Unternehmens, das ohne nennenswerte Aufwendungen forgeführt werden kann.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BAAAC-64563

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