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FG München Urteil v. - 14 K 2171/06

Gesetze: UStG § 4 Nr. 9a, AO § 174 Abs. 4, AO § 169 Abs. 2 S. 2

Irrtümliche Erfassung eines Umsatzes im Veranlagungsjahr

Leitsatz

Wenn aufgrund der irrigen Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen ist, der aufgrund eines Rechtsbehelfs oder sonst auf Antrag des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, so können gem. § 174 Abs. 4 Satz 1 AO aus dem Sachverhalt nachträglich durch Erlass oder Änderung eines Steuerbescheids die richtigen steuerlichen Folgerungen gezogen werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
KAAAC-64573

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