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FG München Urteil v. - 14 K 891/04

Gesetze: UStG § 4 Nr. 14

Vorliegen eines steuerbaren Leistungsaustauschs, keine Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Satz 2 UStG

Leitsatz

Ein steuerbarer Leistungsaustausch zwischen den Mitgliedern einer Praxisgemeinschaftliegt vor bei entgeltlicher Nutzungsmöglichkeit von Praxisräumen, – einrichtung und Personal.Die Überlassung einer Praxiseinrichtung durch einen Arzt erfüllt nicht die Voraussetzungen der Befreiungsvorschrift gem. § 4 Nr. 14 Satz 2 UStG.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
PAAAC-64580

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