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FG München Urteil v. - 14 K 4127/06

Gesetze: UStG § 15, UStG § 4 Nr. 9a, UStG § 4 Nr. 12a S. 1, UStG § 9 Abs. 2, UStG § 4 Nr. 8

Anerkennung von Vorsteuer im Zusammenhang mit einem Bauträgerprojekt.

Leitsatz

Der Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen, wenn die Klägerin anhand objektiver Anhaltspunkte ihre Absicht nicht belegen kann, die von ihr bezogenen Eingangsleistungen ausschließlich für steuerpflichtige Veräußerungs- bzw. Vermietungsumsätze zu verwenden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAC-64581

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