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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2646/05

Gesetze: § 33 EStG

Aufwendungen für Wasserpumpe als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Aufwendungen für die Reparatur, die Erneuerung und den Betrieb einer Pumpe, die der Verhinderung des Wassereintritts in Kellerräume dient, sind nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG berücksichtigungsfähig.

Fundstelle(n):
AAAAC-64598

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